Die Verwaltung und der Betrieb von Friedhöfen werden in Deutschland im Friedhofs- und Bestattungsrecht geregelt. Dieses Recht wird von den einzelnen Bundesländern geregelt. Für die Einhaltung dieses Rechts und für alle anderen administrativen Aufgaben ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich.
Friedhofsverwaltung und Friedhofsordnung
Jeder einzelne Friedhof hat eine Friedhofsordnung, deren Ausgestaltung und Einhaltung die Friedhofsverwaltung sicherstellen soll. In der Regel werden Dinge wie die Öffnungszeiten, Nutzungsrechte, Ruhezeiten, Bestattungen, Trauerfeiern, Grabgestaltung und Verhaltensregeln hier festgeschrieben. Auch welche Form von Gewerbe und Werbung auf dem Friedhof gestattet sind, legt die Friedhofsverwaltung fest.
Was schreibt die Friedhofsverwaltung vor?
Oft behalten die Friedhofsverwaltungen sich vor, Grabsteine zu genehmigen oder nicht zu erlauben. Überhaupt nimmt die Friedhofsverwaltung großen Einfluss auf die Grabgestaltung. Auf den meisten Friedhöfen ist es beispielsweise nicht gestattet, das Grab einfach sich selbst zu überlassen. Der Friedhof soll insgesamt ein stimmiges Gesamtbild abgeben, zu dem auch eine bestimmte Bepflanzung gehört.
Wie weit der Einfluss geht, den sich die Friedhofsverwaltung in der Friedhofsordnung einräumt, kann nicht pauschal gesagt werden. Hier hilft nur ein Blick in die Friedhofsordnung Ihres Friedhofs.
Friedhofsverwaltung und Friedhofsgebührenordnung
Zusätzlich zur Friedhofsordnung gibt es eine Friedhofsgebührenordnung. Hierin wird genau festgehalten, welche Gebühren für welche Leistungen abgerechnet werden.
Zu den Friedhofsgebühren zählen zumeist:
- Grabkosten
- Bestattungsgebühren
- Gebühren für die Aufstellung eines Grabsteins
Die Gebühren werden in der Regel nicht von der Friedhofsverwaltung, sondern vom Stadtrat festgelegt, so dass sie von Stadt zu Stadt stark variieren können.