TRAUERCHAT
Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
Montags von 10:00-11:00 Uhr Dienstags von 20:00-22:00 Uhr Donnerstags von 16:00-17:30 Uhr zum Livechat »
ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selber gestalten, ausdrucken und online aufgeben.

Traueranzeige aufgeben

Checkliste: Sinnvoll vorsorgen für den Todesfall

     © geralt / pixabay.com

Wenn der Todesfall eintritt, werden Angehörige mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Nicht nur die Bestattung will organisiert sein. Auch finanzielle Aspekte müssen geregelt, womöglich Wohnungen aufgelöst und Versicherungsangelegenheiten geklärt werden. Um die Last der Liebsten durch bürokratische Hürden zu reduzieren, ist rechtzeitige und sorgfältige Vorsorge elementar. Unsere Checkliste fasst das Wesentliche zusammen.

  • Finanzielle Vorsorge für die Bestattung

Dass eine Beerdigung eine Menge Geld verschlingen kann, erfahren viele erst, wenn der Ernstfall eingetreten ist und sie die Kosten für die Bestattung von Angehörigen übernehmen müssen. Rund 6.500 Euro betragen die Gesamtkosten für Bestattungen in Deutschland im Schnitt. Je nach Begebenheiten und persönlichen Ansprüchen können die Ausgaben aber auch im fünfstelligen Bereich liegen. Mit einer Sterbegeldversicherung wird vorgesorgt und Angehörige vor den teilweise immensen Unkosten geschützt. Worauf bei den Tarifen im Detail zu achten ist, wurde im Beitrag zum Thema erläutert. Versicherungsexperten der spezialisierten SeguraLife haben das Angebot an Sterbegeldversicherungen wiederum analysiert und sorgfältig ausgewählte Policen in einer Produktvorauswahl arrangiert. Dem Ratgeber der Internetpräsenz können ergänzende Informationen zu empfehlenswerten Versicherungssummen, Wartezeiten und Zusatzleistungen entnommen werden.

  • Wichtige Dokumente

Der bürokratische Aufwand, der mit einem Todesfall beziehungsweise einer schweren Erkrankung oder einem Unfall verbunden ist, darf keinesfalls unterschätzt werden. Hat der Betroffene nicht richtig vorgesorgt, blicken Angehörige oft ratlos auf die Vielzahl an Angelegenheiten. Wer vermeiden möchte, dass der Leidensdruck der Hinterbliebenen unnötig erhöht wird oder gar Familienstreitereien zustande kommen, ist gut beraten sämtliche Formalitäten zu Lebzeiten vorzubereiten. Die folgende Tabelle informiert über wichtige Unterlagen:

Dokument

Erläuterung

Bestattungsverfügung

Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung bezüglich der eigenen Bestattung. Mit diesem Dokument wird den Hinterbliebenen schriftlich mitgeteilt, wie die Bestattung gestaltet sein soll. Ist eine Feuerbestattung gewünscht, wäre dies in einer Kremationsverfügung hinterlegt. Die Bestattungsverfügung ist unabhängig von Bestattungsunternehmen. Soll ein bestimmter Dienstleister die Bestattung vollziehen, kann das in der Bestattungsverfügung oder in einem Vorsorgevertrag festgelegt werden.

Betreuungsverfügung

Unfall oder Krankheit können dazu führen, dass es einem Menschen nicht mehr möglich ist, den persönlichen Willen zu äußern. Wurde eine Betreuungsverfügung erstellt, ist das ein Vorteil. Mit diesem Dokument teilt der Betroffene mit, wie er sich seine Pflege vorstellt.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung enthält Informationen darüber, ob im Ernstfall lebenserhaltende Maßnahmen durch Ärzte ergriffen werden sollen und welche. Im Idealfall gibt es einen Zeugen, der schriftlich bestätigt, dass der Verfasser bei klarem Verstand war, als die Verfügung aufgesetzt wurde.

Bankvollmacht

Stirbt ein Angehöriger und es liegt keine Bankvollmacht vor, kann das Hinterbliebene in finanzielle Not bringen, da die Konten des Toten bis zur Erbfolgenklärung gesperrt werden dürfen. Mit einer Bankvollmacht geschieht dies nicht, stattdessen ist vorab geregelt, wer im Todesfall Zugriff auf die Konten hat. Handschriftliche Vollmachten werden bei Banken oft nicht akzeptiert. Vordrucke stellen die Kreditinstitute zur Verfügung.

Vorsorgevollmacht

Sie erteilt Personen eine Generalvollmacht für Notsituationen. Die bevollmächtigte Person darf beispielsweise Bankgeschäfte abwickeln, Verträge kündigen und ähnliches. Die Vorsorgevollmacht ist außerdem in Kombination mit Patientenverfügungen wichtig: Bevollmächtige können mit Hilfe der Vorsorgevollmacht sicherstellen, dass die Inhalte befolgt werden. Eine Vorsorgevollmacht sollte ausschließlich einer Vertrauensperson erteilt werden.

Sorgerechtsverfügung

Niemand will sich verständlicherweise Gedanken darüber machen, was mit minderjährigen Kindern passiert, wenn Eltern sterben. Doch diese Frage zu klären, ist entscheidend für das Wohl des Nachwuchses. Eine Sorgerechtsverfügung legt einen Vormund fest, der im Todesfall das Sorgerecht übernehmen soll.

 

Über die Links gelangen Sie zu den jeweiligen Ratgebern mit weiterführenden Informationen.

  • Das Testament

Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, ist ein Testament ein Muss. Wurde darauf verzichtet, greift im Todesfall die gesetzliche Erbfolge und die kann massive Probleme verursachen. Die potenziellen Szenarien reichen von überaus ungünstigen Erbkonstellationen bis zur Immobilien-Versteigerung zur Erzwingung von Auszahlungen. Soll Vermögen an bestimmte Personen übergehen, ist ein Testament beziehungsweise Erbvertrag sinnvoll. Hierzu sollte eine umfangreiche Beratung stattfinden. Gleiches gilt für potenzielle Schenkungen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat in der Verbraucherbroschüre „Erben und Vererben“ Informationen zum Erbrecht zusammengefasst. Darin werden folgende Fragen beantwortet:

  • Wer erbt, wenn kein Testament vorliegt?
  • Wann ist ein Testament sinnvoll?
  • Welche Informationen benötigen Erben?
  • Worum handelt es sich beim Pflichtteil?
  • Wie wird ein Testament verfasst?
  • Ist Erbschaftssteuer zu zahlen?

Wurde der Nachlass schriftlich geregelt, empfehlen Experten die Dokumente bei einem Anwalt oder Nachlassgericht hinterlegen zu lassen. Zudem ist der Einsatz eines Testamentsvollstreckers ratsam. Um Ärger zwischen den Erben zu vermeiden, sollte das Testament zu Lebzeiten für Familienangehörige nicht zugänglich sein.

Alle hier erwähnten Dokumente verleihen Hinterbliebenen und Ärzten Handlungssicherheit und schaffen viele Unklarheiten aus der Welt.