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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Das Erbe

© Petra Bork / pixelio.de

Wenn ein Familienangehöriger stirbt, löst dieses oftmals nicht nur Trauer und Verzweiflung aus, sondern dieser Erbfall kann auch zu sehr unschönen Streitigkeiten unter den Erben führen. Wenige Auseinandersetzungen werden oftmals so verbittert geführt wie die innerhalb einer Familie um die Erbschaft. Um solch traurige Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie wissen, was zum Nachlass gehört und wie die Erbfolge laut Gesetz aussieht.

Auch Verpflichtungen gehören zum Erbe

Grundsätzlich ist es so, dass Ihre Erben nicht nur Ihre Rechte, sondern auch Ihre Pflichten erben. Das heißt, Ihr Erbfolger erbt nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch etwaige Verbindlichkeiten und Schulden. Da der Erbe immer die Möglichkeit dazu hat, das Erbe auszuschlagen, ist es wahrscheinlich, dass er dies dann tun wird, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber geschaffen, um die Erben davor zu bewahren, für mögliches Fehlverhalten des Erblassers mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen, was in früheren Zeiten oft ruinös war. Die Entscheidung können die Erben allerdings in Ruhe während 6 Wochen nach der Testamentseröffnung treffen; sie muss persönlich vor dem Nachlassgericht bekannt gegeben oder diesem durch einen Notar mitgeteilt werden.

Was gehört neben Verbindlichkeiten zum Erbe?

Wenn hingegen das Vermögen die Schulden übersteigt, wird der Erbe normalerweise die Erbschaft annehmen. Dann kann er folgende Vermögensrechte zukünftig sein Eigen nennen:

  • Das komplette Eigentum des Erblassers geht auf den Erben über. Zur Erbschaft gehören dann sämtliche beweglichen Sachen und Immobilien.
  • War der Verstorbene Miteigentümer einer Immobilie, wird auch nur dieser Miteigentumsanteil auf den Erben vererbt. Wenn der Verstorbene Mieter einer Wohnung war, wird auch dieser Mietvertrag vererbt.
  • Auch Bankkonten gehen auf den Erben über.
  • Ebenfalls vererbt werden Rechte, die weiterhin in der Zukunft Einkünfte generieren können, so zum Beispiel der Anspruch auf Tantiemen für künstlerische Erzeugnisse.
  • Bei Lebensversicherungen erbt der Erbe nur, sofern der Verstorbene keinen Bezugsberechtigten gegenüber der Versicherung genannt hat.

Wie schon angesprochen gehören neben den Vermögenswerten jedoch auch sämtliche Verbindlichkeiten zur Erbmasse, seien es Kredite, Forderungen von Gläubigern oder sogar Spielschulden. Es ist im Einzelfall also sinnvoll, sich vor der Annahme der Erbschaft zuerst einen Überblick über den Stand der Dinge zu verschaffen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Erbe durch gesetzliche Erbfolge

Natürlich ist es wichtig zu wissen, wer das Vermögen später einmal erben wird und soll. Das Gesetz gibt eine klare Erbfolgeregelung vor, sofern Sie nicht durch ein eigenes Testament eigene Nachlassregeln für Ihre Erbschaft aufgestellt haben. Alles über diese Erbfolge haben wir Ihnen in einem eigenen Artikel aufbereitet, den Sie hier finden.